Großer Durch­bruch gegen Tierquälerei dank Partei für die Tiere


24 Mai 2023

Ein lebenslanges Haltungsverbot für schwere Tierquälerei, höhere Höchststrafen für Tierquäler und ein Verbot der eigenen Tötung von Haustieren. Mit diesen drei verabschiedeten Gesetzesänderungen hat die niederländische Partei für die Tiere in der vergangenen Woche einen großen Durchbruch im Kampf gegen Tierquälerei und -vernachlässigung erzielt. "Endlich, endlich, endlich können wir die Tiere besser vor Tierquälern und Horrorzüchtern schützen. Dafür haben wir jahrelang hart kämpfen müssen", sagte Frank Wassenberg, Mitglied des Unterhauses für die Partei für die Tiere.

Hunde in einer Welpenfarm in den Niederlanden, Foto: House of Animals.

"Gegen Tierquälerei kann nicht hart genug vorgegangen werden. Die Gesetzgebung bot dazu nicht genügend Möglichkeiten, aber das haben wir heute geändert", so Frank Wassenberg. Mit den beschlossenen Gesetzesänderungen kann ein Richter bald lebenslange Tierhaltungsverbote und Gebietsverbote verhängen. "Dabei soll man an Täter denken, die reinen Sadismus begangen oder Tiere gequält haben. Oder an Täter, die Tiere auf grausame Weise getötet haben, oder die systematisch und über einen langen Zeitraum eine große Anzahl von Tieren schwer vernachlässigt haben. Vor diesen Tätern müssen die Tiere wirklich geschützt werden, und zwar lebenslang, denn die Rückfallgefahr ist sehr hoch und das Leid unermesslich", so Wassenberg.

Härtere Strafen

Tierquäler - sowohl private als auch gewerbliche Tierhalter, die Tiere misshandeln oder vernachlässigen - könnten bald auch mit höheren Strafen rechnen. Die Höchststrafe für schwere Straftaten steigt von drei auf fünf Jahre und die für weniger schwere Straftaten von sechs Monaten auf ein Jahr. Auch die Geldstrafe wird in beiden Fällen angehoben. Wassenberg: "Es kann nicht sein, dass ein einfacher Diebstahl härter bestraft werden kann als die Misshandlung und Tötung eines Tieres."

Eigene Tötung von Haustieren verboten

Dank der dritten verabschiedeten Gesetzesänderung wird die eigene Tötung von Haussäugetieren verboten. Dieses Verbot galt bereits für Hunde, Katzen und Gänse und wird nun auch für andere Haussäugetiere gelten. "Es ist unerklärlich, dass ein Tierquäler, der einen Wurf junger Hunde in einer mit Steinen beschwerten Sporttasche in den Fluss wirft, derzeit strafrechtlich verfolgt werden kann, nicht aber, wenn dies bei einem Wurf junger Meerschweinchen geschieht", begründete Wassenberg die Notwendigkeit dieser Gesetzesänderung.

Derzeit kann die Justiz nur tätig werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein Tier bei der Tötung gelitten hat. "Das ist für die Polizei viel zu kompliziert und zeitaufwendig, so dass die Täter in der Praxis fast nie belangt werden können, selbst wenn sie im Visier der Polizei sind. Tierquäler entgehen so oft viel zu leicht einer Bestrafung."

Darüber hinaus können die neuen Rechtsvorschriften verhindern, dass Haustierzüchter gesunde Tiere wie Meerschweinchen, Hamster oder Kaninchen töten, weil sie nicht die gewünschte Farbe oder nicht das gewünschte Geschlecht haben. Dies geschieht unter dem derzeitigen Gesetz routinemäßig.

"Tiere sind keine Gegenstände, sondern fühlende Lebewesen", sagt Wassenberg. "Sie sind besonders verletzliche Opfer, die sich nicht selbst schützen können. Deshalb ist es an uns, dem Repräsentantenhaus als Mitgesetzgeber, den Gerichten die Möglichkeit zu geben, diese Tiere besser zu schützen."

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