Unter­stützung für Einspruch der Partei für die Tiere gegen längere EU-Zulassung von hormon­ver­störenden Pesti­ziden


1 Oktober 2019

Die Umweltkommission des Europäischen Parlaments hat letzte Woche Einspruch gegen die Verlängerung der EU-Zulassungen für die Pestizide Flumioxazin und Chlortoluron eingelegt. Sie stimmen einem diesbezüglichen Antrag der Partei für die Tiere zu.

Diese Beispiele von Pestiziden sind in der EU-Gesetzgebung als hormonell verstörend klassifiziert und schädlich bei der Fortpflanzung. Außerdem sind sie gefährlich für Fische und wirbellose Wassertiere. Die Zulassung ist somit im Widerspruch mit dem Gesetz, so die Partei für die Tiere.

„Europäische Pestizidgesetzgebung schreibt vor, dass Pestizide nicht zugelassen werden dürfen, wenn sie hormonverstörend wirken, oder schädlich für die Fortpflanzung sind. Wissenschaftliche Studien beweisen, dass Flumioxazin und Chlortoluron das sehrwohl sind. Die Europäische Kommission handelt im Widerspruch zu Gesetz und Wissenschaft, indem sie diese Pestizide weiter auf dem Markt hält,“ sagt Hazekamp.

Insgesamt will die Europäische Kommission die Zulassung für 63 Pestizide um ein Jahr verlängern lassen.

„Ungeachtet der großen Worte nach den Bürgerinitiativen über Glyphosat, versäumt es die Europäische Kommission immer noch Volksgesundheit und Umwelt, vor einem Gift, das schon lange hätte verboten werden müssen, zu schützen. Die EU läuft an der Leine der Pestizidindustrie und das muss ein Ende haben,“ sagt Hazekamp.

Das vollzählige Europäische Parlament beugt sich im Oktober über Hazekamps Einspruchsantrag. Sollte der Antrag dann erneut Unterstützung erfahren, muss die Europäische Kommission ihren Beschluss überdenken.