Partei für die Tiere legt Initi­a­ti­v­gesetz für Feuer­werks­verbot vor


11 Februar 2020

Die niederländische Tierpartei hat in der vergangenen Woche ein Initiativgesetz für ein Verbot von Verbraucherfeuerwerkskörpern vorgelegt. Das Initiativgesetz regelt ein Verbot aller schwereren Feuerwerkskategorien. "Kinderfeuerwerk" wie Sternchen bleiben erlaubt. Das Gesetz wird von verschiedenen niederländischen Gesellschaftsorganisationen, wie Polizeigewerkschaften, dem Vogelschutzbund und dem Lungenfonds unterstützt.

Partei für die Tiere Bundestagsmitglied Esther Ouwehand.

"Die Partei für Tiere ist seit Jahren gegen Verbraucherfeuerwerk", erklärt die Fraktionsvorsitzende der Partei für die Tiere, Esther Ouwehand. "Lange Zeit standen wir fast allein da, jetzt folgen andere politische Parteien."

Feuerwerkskörper verursachen bei vielen Tieren und Menschen Angst und Stress. Jeden Jahreswechsel erleiden Hunderte von Menschen Verletzungen, meist durch legale Feuerwerkskörper. Etwa die Hälfte der Opfer sind zufällige Passanten. Feuerwerkskörper enthalten Schwermetalle und andere Giftstoffe, die Boden, Luft und Wasser ernsthaft verschmutzen. Nach jedem Jahreswechsel müssen etwa drei Millionen Kilo zusätzlicher Abfall aufgeräumt werden. All diese Schäden, Belästigungen und Umweltverschmutzungen kosten die Gesellschaft zudem auch viel Geld.

“Jedes neue Jahr werden Ersthelfer mit Feuerwerkskörpern beworfen und jedes Jahr gibt es mehr Feuerwerkopfer. Nur ein Feuerwerksverbot kann dies verhindern. Mehrere Bürgermeister betonen auch, dass ein Totalverbot besser durchgesetzt werden kann. Deshalb kommt die Partei für Tiere mit diesem Initiativgesetz", erklärt Ouwehand.

Verschiedene Gesellschaftsorganisationen, wie Polizeigewerkschaften, der Vogelschutzbund, die niederländische Vereinigung für Kinderheilkunde, die Lungen- und Augenvereinigung unterstützen das Initiativgesetz und fordern ein vollständiges Verbot.

Das Initiativgesetz regelt ein Verbot der meisten Arten von Verbraucherfeuerwerk: von Fackeln bis hin zu Zierfeuerwerk, wie Feuerwerkfontänen. Feuerwerkskörper der leichtesten Kategorie, z. B. Sternchen, bleiben erlaubt. Zentral organisierte Feuerwerkshows, z. B. In Gemeinden, werden nicht verboten.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass eine Mehrheit der Niederländer für ein Verbot von Feuerwerkskörpern ist. In anderen Länder ist es bereits verboten. In Irland, Griechenland, Zypern, Rumänien, Kanada und Nordaustralien ist das Verkaufen und Abbrennen von Verbraucherfeuerwerk verboten.

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